Krankenversicherung für Referendare und Anwärter DBV Krankenversicherung

Vision B - Anwärter

Beamtenanwärter Als Beamtenanwärter oder zu Beginn Ihres Referendariats benötigen Sie eine umfassende Krankenversicherung – abgestimmt auf ihren persönlichen Beihilfeanspruch.

Die private Krankenversicherung der DBV sichert Ihnen nicht nur eine erstklassige Versorgung, sie rechnet sich auch finanziell für Sie – dank verschiedener Leistungspakte, die Sie individuell auf Ihren Beihilfebedarf abstimmen können. Diesen Versicherungsschutz erhalten Sie schon ab mtl. 46,23 EUR (VisB50T-UA, Alter 18 Jahre).

Vision B – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte

Die Krankenvollversicherung Vision B erstattet nicht nur Krankheitskosten, sondern bietet darüber hinaus auch umfangreiche medizinische Dienstleistungen. Diese Services garantieren wir Ihnen als festen Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem umfassenden Leistungsspektrum

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
  • Heilpraktikerleistungen
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bis zu 50% der gezahlten Beiträge
  • Mehr Flexibilität durch Umwandlungsoptionen
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bis zu 6 Monaten

Vision B 50-U

Vision B 30-U

Vision B 20-U

Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern

50%

30%

20%

Psychotherapie (1)

50%

30%

20%

Arznei- und Verbandmittel

50%

30%

20%

Bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 sind 80% der Kosten erstattungsfähig
Maximaler Jahresselbstbehalt je nach Beihilfesatz:

100 EUR

60 EUR

__(2)

Heil- und Hilfsmittel, offener Hilfsmittelkatalog (Tarif 2013)

wenn die DBV mit der Beschaffung beauftragt wurde, sonst sind nur 80% erstattungsfähig

50%

30%

20%

Sehhilfen
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von
- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag pro Jahr von

50%

300 EUR

100 EUR

30%

300 EUR

100 EUR

20%

300 EUR

100 EUR

Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt)

50%

30%

20%

Einbettzimmer mit Privatarzt

optional möglich

optional möglich

optional möglich

Zweibettzimmer mit Privatarzt

optional möglich

optional möglich

optional möglich

Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

50%

30%

20%

Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland

50%

30%

20%

Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen

50%

30%

20%

Kieferorthopädie (3)

50%

30%

20%

Zahnersatz (3) (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes)

50%

30%

20%

Legende:

  • (1) Ab der 31. Sitzung werden 80%, ab der 61. Sitzung werden 70% der gesamten Leistungssätze erstattet (Tarifstand 2013)
  • (2) Der Selbstbehalt entfällt für Kinder und Jugendliche bis zum Ablauf des Kalenderjahresn in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden
  • (3) In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000 EUR erstattungsfähig. Bei Unfällen entfällt die Staffelung bei zahnärztlicher Behandlung

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an krankenversicherung

Vertragsbedingungen Vision B-U

Hier finden Sie Informationen zum Vorsorgeprogramm der DBV für Beamtenanwärterinnen und -anwärter

Angebots-Hotline

Stefan Schließmann

Stefan Schließmann

Siegel_Beamte2

Stichworte

krankenversicherung anwartschaft pflegeversicherung pflegegeld absicherung krankenkasse privatpatient krankentagegeld schutz dienstunfähigkeitsrente rentenversicherung beamte altersvorsorge soldaten ergänzungsversicherung individuell pflegevorsorge dienstunfähigkeit versicherung beihilfeberechtigte krankenvollversicherung leistungsfreiheit krankenhaus zahnbehandlung zahnersatz heilbehandlung versicherungsschutz erwerbsminderungsrente

Nicht im öffentlichen Dienst?

Sie sind angestellt, selbständig oder freiberuflich oder suchen eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Hier finden Sie unser Angebot:

- für Angestellte

- für Selbständige und Freiberufler

- für eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse

Schlagzeilen

Der gesetzliche Rentenanspruch für Hinterbliebene

Nicht nur die Trauer um den Ehegatten oder ein Elternteil ist für viele Hinterbliebene schmerzlich. Viele sorgen sich zudem um das finanzielle Auskommen, da die gesetzliche Rentenversicherung oft keine ausreichende Vorsorge bietet, wie aktuelle Rentenstatistiken zeigen.

Weiterlesen...