Kindernnachversicherung DBV Krankenversicherung

Antrag auf Kindernachversicherung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

Sie sind bereits bei uns privat krankenversichert  und möchten Ihr Kind ab Geburt ebenfalls bei uns versichern?

Hier finden Sie das Antragsformular krankenversicherung

Bitte beachten Sie:
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher und nicht umfassender als der eines versicherten Elternteils sein

Angebots-Hotline

Stefan Schließmann

Stefan Schließmann

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Stichworte

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Schlagzeilen

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