Ist der Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht ein Anspruch auf Beihilfe.
Dies bedeutet, dass von den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten
- 50% bei Ledigen
- 70% bei beihilfeberechtigten Ehepartnern
- 80% bei beihilfeberechtigten Kindern
von der Beihilfe erstattet werden. Bei mehreren Kindern, Versorgungsempfängern und in den Ländern Hessen und Bremen gelten abweichende %-Sätze.
Der Beamte ist daher in der Regel gut beraten wenn er sich für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet. Es muss dann nur noch den Rest (zu den 100%) versichern. Dies ist meistens deutlich günstiger als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Höhe der Beihilfe und die Leistungen sind je nach Bundesland verschieden. Wir haben für Sie Übersichten zusammengestellt, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit der Angabe Ihres Bundeslandes, bzw. der für Sie geltenden Beihilfevorschrift an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!