Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte DBV Krankenversicherung

Krankenversicherung für Beamte

Beihilfeberechtigte Die private Krankenversicherung der DBV sichert Ihnen nicht nur eine erstklassige Versorgung, sie rechnet sich auch finanziell für Sie – dank verschiedener Leistungspakte, die Sie individuell auf Ihren Beihilfebedarf abstimmen können.

Vision B – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte

Die Krankenvollversicherung Vision B erstattet nicht nur Krankheitskosten, sondern bietet darüber hinaus auch umfangreiche medizinische Dienstleistungen. Diese Services garantieren wir Ihnen als festen Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem umfassenden Leistungsspektrum

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
  • Heilpraktikerleistungen
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich
  • Mehr Flexibilität durch Umwandlungsoptionen
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bis zu 6 Monaten

Vision B 50-U

Vision B 30-U

Vision B 20-U

Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern

50%

30%

20%

Psychotherapie (1)

50%

30%

20%

Arznei- und Verbandmittel

50%

30%

20%

Bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 sind 80% der Kosten erstattungsfähig
Maximaler Jahresselbstbehalt je nach Beihilfesatz:

100 EUR

60 EUR

__(2)

Heil- und Hilfsmittel, mit offenem Hilfsmittelkatalog (Tarif 2013)

wenn die DBV mit der Beschaffung beauftragt wurde, sonst sind nur 80% erstattungsfähig

50%

30%

20%

Sehhilfen
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von
- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag pro Jahr von

50%

300 EUR

100 EUR

30%

300 EUR

100 EUR

20%

300 EUR

100 EUR

Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt)

50%

30%

20%

Einbettzimmer mit Privatarzt

optional möglich

optional möglich

optional möglich

Zweibettzimmer mit Privatarzt

optional möglich

optional möglich

optional möglich

Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

50%

30%

20%

Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland

50%

30%

20%

Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen

50%

30%

20%

Kieferorthopädie (3)

50%

30%

20%

Zahnersatz (3) (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes)

50%

30%

20%

Legende:

  • (1) Ab der 31. Sitzung werden 80%, ab der 61.Sitzung werden 70% der gesamten Leistungssätze erstattet (Tarifstand 2013)
  • (2) Der Selbstbehalt entfällt für Kinder und Jugendliche biszum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden.
  • (3) In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000 EUR erstattungsfähig. Bei Unfällen entfällt die Staffelung bei zahnärztlicher Behandlung.

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an krankenversicherung

Vertragsbedingungen Vision B-U

Angebots-Hotline

Stefan Schließmann

Stefan Schließmann

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Stichworte

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Schlagzeilen

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