Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte DBV Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Die private Krankenversicherung der DBV sichert Ihnen nicht nur eine erstklassige Versorgung, sie rechnet sich auch finanziell für Sie – dank verschiedener Leistungspakte, die Sie individuell auf Ihren Beihilfebedarf abstimmen können.
Vision B – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte
Die Krankenvollversicherung Vision B erstattet nicht nur Krankheitskosten, sondern bietet darüber hinaus auch umfangreiche medizinische Dienstleistungen. Diese Services garantieren wir Ihnen als festen Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem umfassenden Leistungsspektrum
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
- Heilpraktikerleistungen
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich
- Mehr Flexibilität durch Umwandlungsoptionen
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bis zu 6 Monaten
Vision B 50-U |
Vision B 30-U |
Vision B 20-U |
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Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern |
50% |
30% |
20% |
Psychotherapie (1) |
50% |
30% |
20% |
Arznei- und Verbandmittel |
50% |
30% |
20% |
Bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 sind 80% der Kosten erstattungsfähig
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100 EUR |
60 EUR |
__(2) |
Heil- und Hilfsmittel, mit offenem Hilfsmittelkatalog (Tarif 2013) wenn die DBV mit der Beschaffung beauftragt wurde, sonst sind nur 80% erstattungsfähig |
50% |
30% |
20% |
Sehhilfen
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50%
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30%
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20%
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Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt) |
50% |
30% |
20% |
Einbettzimmer mit Privatarzt |
optional möglich |
optional möglich |
optional möglich |
Zweibettzimmer mit Privatarzt |
optional möglich |
optional möglich |
optional möglich |
Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
50% |
30% |
20% |
Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland |
50% |
30% |
20% |
Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen |
50% |
30% |
20% |
Kieferorthopädie (3) |
50% |
30% |
20% |
Zahnersatz (3) (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes) |
50% |
30% |
20% |
Legende:
- (1) Ab der 31. Sitzung werden 80%, ab der 61.Sitzung werden 70% der gesamten Leistungssätze erstattet (Tarifstand 2013)
- (2) Der Selbstbehalt entfällt für Kinder und Jugendliche biszum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden.
- (3) In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000 EUR erstattungsfähig. Bei Unfällen entfällt die Staffelung bei zahnärztlicher Behandlung.
Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an
Vertragsbedingungen Vision B-U