KVB Krankenversicherung für Bahnbeamte - DBV Krankenversicherung
KVB-Versicherte
Bundesbahnbeamte und deren Angehörige erhalten über die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) Leistungen zu anfallenden Krankheitskosten
Die Leistung bietet aber keinen vollständigen Versicherungsschutz – so dass in vielen Leistungsbereichen Eigenanteile und Zuzahlungen verbleiben. Dem tragen wir mit unserer Ergänzungsversicherung (Tarif EVK-U) Rechnung. Diese bietet Ihnen u.a. folgende Leistungen:
Wir erstatten nach Vorleistung durch die KVB 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- Leistungen der Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages.
- ärztlich verordnete Arznei und Verbandmittel, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages
- ärztlich verordnete Heilmittel, höchstens 20% des Rechnungsbetrages.
- ärztlich verordnete Hilfsmittel (Brillengläser, Brillenfassungen bis EUR 110,00,
- Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung. höchstens bis 20 % des Rechnungsbetrages.
- Zahnärztliche Leistungen: Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe), Zahnersatz (auch Reparaturen), Zahn- und Kieferregulierungen (kieferorthopädische Behandlung) höchstens 20 % des Rechnungsbetrages, jedoch für zahntechnische Leistungen und gesondert berechnungsfähige Materialien 30 %.
- gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung, höchstens 20% des Rechnungsbetrages..
- Heilbehandlungen während vorübergehender Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu 100 %, incl. medizinisch notwendigem Rücktransport.
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Vertragsbedingungen EVK-U