KVB Krankenversicherung für Bahnbeamte - DBV Krankenversicherung

KVB-Versicherte

Bundesbahnbeamte und deren Angehörige erhalten über die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) Leistungen zu anfallenden Krankheitskosten

Die Leistung bietet aber keinen vollständigen Versicherungsschutz – so dass in vielen Leistungsbereichen Eigenanteile und Zuzahlungen verbleiben. Dem tragen wir mit unserer Ergänzungsversicherung (Tarif EVK-U) Rechnung. Diese bietet Ihnen u.a. folgende Leistungen:

Wir erstatten nach Vorleistung durch die KVB 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  • Leistungen der Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Arznei und Verbandmittel, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages
  • ärztlich verordnete Heilmittel, höchstens 20% des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel (Brillengläser, Brillenfassungen bis EUR 110,00,
  • Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung. höchstens bis 20 % des Rechnungsbetrages.
  • Zahnärztliche Leistungen: Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe), Zahnersatz (auch Reparaturen), Zahn- und Kieferregulierungen (kieferorthopädische Behandlung)  höchstens 20 % des Rechnungsbetrages, jedoch für zahntechnische Leistungen und gesondert berechnungsfähige Materialien 30 %.
  • gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung, höchstens 20% des Rechnungsbetrages..
  • Heilbehandlungen während vorübergehender Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu 100 %, incl. medizinisch notwendigem Rücktransport.

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Vertragsbedingungen EVK-U

Angebots-Hotline

Stefan Schließmann

Stefan Schließmann

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Stichworte

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Schlagzeilen

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